(zur Verwendung im elektronischen Geschäftsverkehr)
Für alle Lieferungen und Leistungen der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG, Hauptstraße 1, D-83413 Fridolfing, Email: magcode@magcode.com, Registergericht: Amtsgericht Traunstein, HRA 5566, aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG im elektronischen Geschäftsverkehr gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG.
2.1. Sollte die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG durch (Vor-) Lieferanten – trotz vertraglicher Verpflichtung – nicht mit der vom Kunden bestellten Ware beliefert werden bzw. zur Herstellung der vom Kunden bestellten Ware notwendige Teile nicht erhalten, so kann die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird in diesem Fall hierüber unverzüglich über die von ihm angegebene Adresse informiert. Ein eventuell bereits bezahlter Kaufpreis wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
2.2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware auf Rechnung erfolgt.
3.1. Die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG bemüht sich, die bestellte Ware binnen drei Werktagen zu liefern. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG dies schriftlich bestätigt.
3.2. Die Lieferfrist oder der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt oder sie abgeholt worden ist. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
3.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware durch Rücksendung der gekauften Ware oder wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch in Textform gegenüber der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG zu erklärendem Rücknahmeverlangen vom Vertrag zurücktreten. Die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG kann eine gegebenenfalls durch die Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung einbehalten.
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne §312 b BGB beträgt die Widerrufsfrist einen Monat, soweit der Text "Rückgabebelehrung" nicht vor oder spätestens bei Vertragsabschluss übergeben worden ist. Der Nachweis der rechtzeitigen Übergabe obliegt der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG.
5.1. Es gelten die mit dem jeweiligen Angebot veröffentlichten Preise der Ware zzgl. Versandkosten.
5.2. Die auf der Internet-Angebotsseite angegebenen Preise gelten nur bei einer Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr.
6.1. Rechnungen von Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG sind ohne Abzug zahlbar.
6.2. Eine Aufrechnung mit nicht unbestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so kann er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen berufen.
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG.
8.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regelungen und nicht nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansonsten gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2. Treten Sachmängel auf, so sind die mangelhaften Teile nach Wahl der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Zunächst ist der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG stets Gelegenheit zur Nachlieferung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
8.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nur verlangen, wenn die Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG den Mangel aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
8.4. Gewährleistungsansprüche verjähren außer in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB in einem Jahr. Für den Verjährungsbeginn gilt die gesetzliche Regelung.
8.5. Die Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 ff. HGB bleiben von den Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
9.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
9.2. Hiervon ausgenommen sind:
a) Schäden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
b) Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, falls die MagCode AG die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
c) Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, wobei einer Pflichtverletzung der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG die ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleichsteht.
d) Schadensersatz wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens.
9.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, und die Abwicklung des e-commerce- Zahlungsverkehrs notwendiger Daten unterrichtet. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten insofern ausdrücklich zu.
11.1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist Erfüllungsort D-83413 Fridolfing.
11.3. Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Heidenheim.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Durch die beim USB- Adapter JABNAB eingesetzten Magnete sollten trotz ihrer Stärke bei richtigem Umgang keine Probleme beim Nutzer auftreten.
Trotzdem sollte der Nutzer vor allem in Hinblick auf Nutzung des USB- Adapters in unmittelbarer Nähe von Kreditkarten, EC-Karten und anderen mit Magnetstreifen versehene Karten einige Sicherheits- und Warnhinweise beachten:
Beim USB- Adapter werden Magnete eingesetzt, die ein statisches magnetisches Feld erzeugen, das mit zunehmender Entfernung stark abnimmt.
Ein direktes Aufbringen einer Chip- Magnetstreifenkarte wie z.B. einer Bankkarte, Kreditkarte o.ä. direkt auf die Außenseite eines Magneten des USB- Adapters kann theoretisch zu keinem Datenverlust führen kann.
Trotzdem sollte vermieden werden, den USB- Adapter unmittelbar bzw. aufgesetzt am Magnetstreifen vorbeizuführen, da das Vorbeiführen einem Schreib- bzw. Löschvorgang am ehesten simuliert. Dies kann auch bei minimalen Bewegungen der Fall sein, wenn z.B. der USB- Adapter und die Chip-Magnetstreifenkarte zusammen in einer Brieftasche, Tasche, Hosentasche o.ä. aufbewahrt und transportiert werden und sich aufgrund der Bewegung aneinander vorbei bewegen.
Bei Parkkarten und andere mit Magnetstreifen versehenen Papier- und Kunststoffkarten ist davon auszugehen, dass Grenzwerte der Magnetisierung aus Kostengründen erheblich niedriger liegen und die Daten des Magnetstreifens bei Nutzung bzw. direktem Aufbringen unseres Adapters beeinflusst bzw. gelöscht werden können.
Ein Mindestabstand zu mit Magnetstreifen versehenen Karten von 2cm ist deswegen einzuhalten.
Im JAB NAB USB-Adapter verbaute Magnete sind bei Beachtung der oben aufgeführten Sicherheitshinweise ungefährlich.
Bauen Sie die Magnete nicht aus dem Produkt aus!
Experimentieren Sie nicht mit ausgebauten Magneten! Es besteht Verletzungsgefahr sowie die Gefahr der Beschädigung von empfindlichen Geräten und Gegenständen, die durch Magnetismus beeinflusst werden können.